Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbeginn, Abschlussdatum und Vertragsbeginn
Das Mitglied bzw. der von ihm benannte Nutzer ist zur Nutzung der Leistung des Balance Fitness- und Gesundheitszentrums Einsiedel im vereinbarten Umfang ab Abschlussdatum berechtigt.

Mitgliedsbeitrag/ Bankeinzugsverfahren
Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat ist im Voraus zu entrichten ( Mitgliedsbeitrag). Er wird für den Fall, dass der Vertrag in der Monatsmitte beginnt, ebenfalls anteilig fällig im aktuellen Monat und zum 1. des Folgemonats. Der Mitgliedsbeitrag wird mit Bankeinzug eingezogen (1. und 15. des Monats).
Kommt das Mitglied mit 2 Mitgliedsbeitragen in Verzug, so können sämtliche Monatsbeiträge wie eine etwaige Servicepauschale bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin, maximal jedoch für 12 Monate, sofort fällig gestellt werden. Bei vom Mitglied zu vertretender Rücklastschrift kann das BALANCE Fitness- und Gesundheitszentrum Einsiedel ab der zweiten Rücklastschrift in Folge das Bankeinzugsverfahren kündigen und die Mitgliedschaft auf Barzahlung bzw. Rechnungslegung umstellen, sowie eine Servicepauschale von 5,-€ berechnen.

Clubgebühr
Die Clubgebühr wird als Einmahlzahlung bei Vertragsabschluss fällig und ist im Club zu entrichten.

Laufzeitverträge mit 12 oder 24 Mitgliedsmonaten
Die Mitgliedsverträge werden für eine bestimmte Laufzeit ( Grundlaufzeit) geschlossen. Wird ein solcher Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verlängert er sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch um eine weitere vertraglich vereinbarte Grundlaufzeit.

Schriftform
Soweit die Erklärung einer Partei nach diesem Vertrag schriftlich erfolgen muss, verlangt dieses Formerfordernis eine schriftliche, handschriftlich unterzeichnete Erklärung der Partei. §127 BGB findet keine Anwendung.

Pause
Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gewährt das Balance Fitness- und Gesundheitszentrum Einsiedel dem Kunden für die Zukunft nach unverzüglicher Vorlage eines ärztlichen Attestes über vorübergehende Sportunfähigkeit, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über eine beruflich bedingte Abwesenheit eine kostenfreie Pause von mindestens 1 Monat. Während der Pause besteht keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit. Pausen sind nur bei ungekündigten Mitgliedschaften möglich.
Ein Rücktritt von einer Pause ist schriftlich jeder Zeit möglich. Eine Kündigung des Vertrages während der Ruhemonate gilt als Rücktritt von der Pause.

Wohlfühlgarantie
Die Wohlfühlgarantie gilt für alle Laufzeitverträge mit monatlicher Zahlweise. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft innerhalb von 4 Wochen nach dem Abschlussdatum schriftlich und ohne Angabe von Gründen auflösen. Die Mitgliedschaft endet dann nach dem ersten vollen Mitgliedsmonat. Als Gebühren fallen die bezahlte Clubgebühr an. Dieses Recht besteht für alle Mitgliedsarten mit der Ausnahme der Vorauszahlermitgliedschaften, Vertragsänderungen und Vertragsübernahme.

Datenschutz
Das BALANCE Fitness- und Gesundheitszentrum Einsiedel erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die er unmittelbar vom Vertragspartner oder über seine Nutzung der Einrichtung erhält. Das BALANCE Fitness- und Gesundheitszentrum Einsiedel nutzt diese Informationen über den Vertragspartner oder Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit dem Vertragspartner zu gestalten und dem Vertragspartner auch andere eigene und fremde Produkte und Services anzubieten. Sie können sämtlicher Werbung jederzeit widersprechen. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, das Balance Fitness- und Gesundheitszentrum Einsiedel und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausragende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

Geltung der Haus- & Benutzungsordnung
Ergänzend gelten die Vorschriften der im Club aushängenden Hausordnung.